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   VG Ansbach, 18.04.2013 - AN 14 K 12.01412   

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VG Ansbach, 18.04.2013 - AN 14 K 12.01412 (https://dejure.org/2013,9367)
VG Ansbach, Entscheidung vom 18.04.2013 - AN 14 K 12.01412 (https://dejure.org/2013,9367)
VG Ansbach, Entscheidung vom 18. April 2013 - AN 14 K 12.01412 (https://dejure.org/2013,9367)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11

    Ungerechtfertigte Verfahrenseinstellung wegen Nichtbetreibens gem § 92 Abs 2 VwGO

    Auszug aus VG Ansbach, 18.04.2013 - AN 14 K 12.01412
    Um der Aufforderung nach § 92 Abs. 2 Satz 1 VwGO zu entsprechen, muss sich die Klägerseite innerhalb der 2-monatigen Betreibensfrist so substantiiert äußern, dass Zweifel am Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses beseitigt werden und der äußere Anschein einer Vernachlässigung ihrer prozessualen Mitwirkungspflicht entfällt (BVerwG vom 7.7.2005 - 15 BN 1/05 - juris Rdnr. 7; BVerfG vom 17.9.2012 - 1 BvR 2254/11 - m. w. N.).
  • BGH, 18.01.2006 - VIII ZR 114/05

    Widerlegung der Angaben in einem anwaltlichen Empfangsbekenntnis

    Auszug aus VG Ansbach, 18.04.2013 - AN 14 K 12.01412
    Dem vom Klägerbevollmächtigten ausgefüllten Empfangsbekenntnis, welches sich als Kopie in der Widerspruchsakte befindet, kommt im vorliegenden Fall keine Beweiswirkung nach § 174 Abs. 4 Satz 1 ZPO zu, da hier die Beweiswirkung des § 174 ZPO vollständig entkräftet ist und jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass die Angaben des Empfangsbekenntnisses richtig sein können (BGH vom 16.01.2006 NJW 2006, 1206 ff.; OVG Lüneburg vom 28.9.2005 NJW 2005, 3802 f.; BAG vom 11.1.1995 NJW 1995, 2125 f. zu § 212a ZPO a. F.).
  • BVerwG, 21.03.2002 - 5 C 4.01

    Einnahmenerhöhung, keine Aufhebung der Wohngeldbewilligung für die Vergangenheit

    Auszug aus VG Ansbach, 18.04.2013 - AN 14 K 12.01412
    Zwar tritt eine Änderung der Einkommensverhältnisse im Sinne des § 27 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 WoGG grundsätzlich nicht bereits mit der Begründung von Ansprüchen ein, sondern grundsätzlich erst mit dem Zufluss der Leistungen (BVerwG vom 21.3.2002 BVerwGE 116, 161 ff. zu § 29 Abs. 3 Nr. 2 WoGG F. 1993 = in der vom 27.6.1993 bis 31.12.2000 gültigen Fassung; Stadler/Gutekunst/Dietrich/ Fröba, WoGG, Kommentar, Loseblattsammlung, Stand: Oktober 2012, Rdnr. 55 zu § 27).
  • BAG, 11.01.1995 - 4 As 24/94

    Nichtigkeitsantrag im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus VG Ansbach, 18.04.2013 - AN 14 K 12.01412
    Dem vom Klägerbevollmächtigten ausgefüllten Empfangsbekenntnis, welches sich als Kopie in der Widerspruchsakte befindet, kommt im vorliegenden Fall keine Beweiswirkung nach § 174 Abs. 4 Satz 1 ZPO zu, da hier die Beweiswirkung des § 174 ZPO vollständig entkräftet ist und jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass die Angaben des Empfangsbekenntnisses richtig sein können (BGH vom 16.01.2006 NJW 2006, 1206 ff.; OVG Lüneburg vom 28.9.2005 NJW 2005, 3802 f.; BAG vom 11.1.1995 NJW 1995, 2125 f. zu § 212a ZPO a. F.).
  • LSG Thüringen, 26.06.2008 - L 5 VG 801/05

    Gewährung einer Beschädigtenversorgung nach dem Gesetz über die Entschädigung für

    Auszug aus VG Ansbach, 18.04.2013 - AN 14 K 12.01412
    Nachdem der Klägerbevollmächtigte hier zunächst ausreichend substantiiert behauptet hat, den Widerspruchsbescheid erst zu einem späteren Zeitpunkt, d. h. am 11. Juli 2012 erhalten zu haben (vgl. Thüringer Landessozialgericht vom 26.6.2008 - L 5 VG 801/05), trifft die Widerspruchsbehörde nach § 37 Abs. 2 Satz 2 SGB X die Beweislast für den Zeitpunkt des Zugangs.
  • OVG Niedersachsen, 28.09.2005 - 9 LA 166/05

    Beginn der Frist für den Antrag auf Zulassung der Berufung; Entgegennahme von

    Auszug aus VG Ansbach, 18.04.2013 - AN 14 K 12.01412
    Dem vom Klägerbevollmächtigten ausgefüllten Empfangsbekenntnis, welches sich als Kopie in der Widerspruchsakte befindet, kommt im vorliegenden Fall keine Beweiswirkung nach § 174 Abs. 4 Satz 1 ZPO zu, da hier die Beweiswirkung des § 174 ZPO vollständig entkräftet ist und jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass die Angaben des Empfangsbekenntnisses richtig sein können (BGH vom 16.01.2006 NJW 2006, 1206 ff.; OVG Lüneburg vom 28.9.2005 NJW 2005, 3802 f.; BAG vom 11.1.1995 NJW 1995, 2125 f. zu § 212a ZPO a. F.).
  • VG Magdeburg, 08.06.2023 - 6 A 159/22

    Rückforderung von Wohngeld aufgrund erhöhter Einkünfte; nachträgliche

    Darüber hinaus kann es - z. B. bei Gründung, Aufgabe oder Veräußerung einer Geschäftsstelle - lediglich zu verkürzten Gewinnermittlungszeiträumen, sog. Rumpfwirtschaftsjahren, kommen (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 18. April 2013 - AN 14 K 12.01412 -, juris Rn. 42).

    Diese Abweichung hat im Falle einer rückwirkenden Einkommenserhöhung zur Folge, dass die Änderung des Gesamteinkommens - unabhängig vom tatsächlichen Zufluss - ebenfalls rückwirkend als Änderung gilt (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 18. April 2013 - AN 14 K 12.01412 -, juris Rn. 47 ff.).

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